Technische Standards für die Ablieferung von digitalen Dokumenten
1. Entscheidung über Archivwürdigkeit
Pflichtexemplare sind per se archivierungswürdig (siehe SLUBG und SächsPresseG). Über die Archivwürdigkeit anderer Materialien entscheiden die Fachabteilungen der SLUB.
2. Sicherstellung der Archivfähigkeit
Das SLUBArchiv.digital sichert die Integrität der Daten (siehe Erhalt der Korrektheit) und die Interpretierbarkeit der Daten (siehe Erhalt der Interpretierbarkeit) über lange Zeiträume (50 Jahre und länger).
Die Integrität der Daten wird anhand von Prüfsummen geprüft, die bei der Aufnahme des Dokumentes vorliegen bzw. erzeugt werden. Damit wird gewährleistet, dass der Datenstrom unverändert vorliegt.
Die Interpretierbarkeit der Daten wird über die Bewahrungsprozesse gewährleistet, in denen zum einen die Aktualität des Datenformats überwacht und zum zweiten bei erkannten Risiken eine Bewahrungsaktivität, z. B. die Migration in ein aktuelles Datenformat, vorgenommen wird. Bewahrungsprozesse setzen folgende Qualitätsprüfungen voraus: die Virenfreiheit, die Erkennung des Datenformates, die Extraktion der technischen Metadaten und eine Validierung der Daten (d.h. eine Prüfung, inwieweit das digitale Dokument auch die Spezifikation des Datenformates erfüllt). Diese Qualitätsprüfungen können nur für Datenformate realisiert werden, deren Spezifikation verfügbar ist, die weit verbreitet sind und eine begrenzte Komplexität besitzen. Für andere Datenformate können diese Prüfungen nicht umgesetzt werden. Das SLUBArchiv.digital hat unter "Langzeitarchivfähige Dateiformate" eine Liste von Formaten veröffentlicht, die es unterstützt. Diese Liste wird ständig angepasst und erweitert.
Die Aufbewahrung eines digitalen Dokumentes über lange Zeiträume, die auf der Bewahrung des Datenstroms (engl. "bitstream preservation") und der Interpretierbarkeit (engl. "content preservation") beruht, kann nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- 1. Das Dokument wird vorbehaltlich der technischen Möglichkeiten mit einer oder mehreren Prüfsummen abgeliefert (SHA1, MD5, CRC32) und die Integritätskontrolle ist erfolgreich.
- 2. Das Dokument liegt in einem der unterstützen Formate vor.
- 3. Die Qualitätsprüfungen sind erfolgreich.
Wenn ein digitales Dokument diese Anforderungen nicht erfüllen kann, wird es nicht ins SLUBArchiv.digital aufgenommen.
3. Release von Technischen Standards
Jeweils zum März und September wird das SLUBArchiv.digital ein neues Release veröffentlichen. Die Gültigkeit wird auf der Internetseite der SLUB (sh. nebenstehende Infobox) dokumentiert und ist sowohl für externe Dienstnehmer als auch hausintern verpflichtend.
Sollten Fehler in den Dokumenten zwischen diesen Terminen festgestellt werden, werden die bereinigten Fassungen (Hotfixes) hier zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Die Versionen bestehen aus Hauptversion (V), Release (r), Hotfix (h) und folgen dem Schema "V.r.h" bzw. "V.r". Versionen mit unterschiedlichen Hotfixnummern sind untereinander kompatibel.
Beispiel:
Bisher verwendet der Produzent die "TIFF-Handreichung v1.2", mit dem neuen Release wird die "TIFF Handreichung v1.3" angekündigt und die "TIFF Handreichung v1.2.1" ist verpflichtend.
Da letztere mit der "TIFF Handreichung v1.2" kompatibel bleibt, kann der Produzent innerhalb des nächsten halben Jahres weiterhin die "TIFF Handreichung v1.2" oder die "TIFF Handreichung v1.2.1" nutzen. Alternativ kann er stattdessen auch auf die angekündigte "TIFF Handreichung v1.3" umschwenken.